Stand: Januar 2025 · SEG Stadtparkviertel Entwicklungsgesellschaft mbH, Eutin
⚠️ Diese AGB schützen beide Parteien. Alle Aufträge unterliegen diesen Bedingungen.
Diese AGB gelten für alle Leistungen der SEG Stadtparkviertel Entwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend „SEG") für Privat- und Geschäftskunden in: Elektroinstallation · Photovoltaik & Speicher · Hausautomation & KNX · Energiemanagement · Wärmepumpen & Klimaanlage · Notstromsysteme · Fenster- & Türeneinbau · Trockenbau & Renovierung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, auch wenn SEG nicht ausdrücklich widerspricht.
Angebote sind freibleibend für 14 Tage. Vertrag kommt zustande durch: (a) Schriftliche Auftragsbestätigung, (b) Unterzeichneter Werkvertrag, oder (c) De-facto Baubeginn.
Nach 14 Tagen: Angebot verfällt. Material-Preisveränderungen > 5 % berechtigen zu Neukalkulationen.
Leistungsumfang wird in Angebot/Vertrag definiert und gliedert sich in: Eigenleistungen (von SEG), Fremdleistungen (Subunternehmer), Materiallieferung, und Bauleitung & Koordination.
Nicht enthalten (sofern nicht schriftlich vereinbart): Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Altmaterial-Entsorgung, Betriebsmittel.
Privatkunden: Erstanalyse kostenlos & unverbindlich. Gewerbekunden: Betriebsanalyse nach Aufwand (wird 100 % auf Auftrag angerechnet bei schriftlicher Beauftragung innerhalb 6 Monaten).
Standard Zahlungsplan – Werkverträge:
Grundregel: Arbeitsbeginn erst nach Materialzahlung
Die praktischen Arbeiten auf der Baustelle werden grundsätzlich NICHT vor vollständiger Zahlung des Materials begonnen. Dies dient dem gegenseitigen Schutz:
WICHTIG: Abweichende Vereinbarungen möglich! Individuelle Zahlungsmodelle (z.B. Anzahlung vor Baubeginn, Ratenzahlung, Finanzierung) sind möglich und werden im Angebot/Werkvertrag schriftlich festgehalten. Diese Bedingungen gelten dann statt der Standardbedingungen.
Jedes Angebot kann individuell angepasst werden. Folgende Besonderheiten können je nach Projekt festgelegt sein:
Regel: Was nicht im Angebot/Vertrag schriftlich vereinbart ist, gilt nicht! Mündliche Absprachen ohne schriftliche Bestätigung sind nicht bindend.
Beispiel aus der Praxis:
Angebot: „PV-Anlage 30 kWp – 45.000 € | Zahlungsplan: 50% (22.500 €) vor Baubeginn, 50% nach Fertigstellung"
→ Diese Bedingung ersetzt dann §4 & §4a. Arbeit beginnt erst nach 50%-Zahlung.
Projekte mit längerer Laufzeit:
Zahlungsverzug > 14 Tage: SEG kann Arbeiten einstellen, Wiederaufnahmekosten (150 €) + Verzugszinsen (8 % p.a.) berechnen.
Material-Vorauszahlung: Bei Spezial-Komponenten (PV-Speicher, KNX, Wärmepumpen) Vorauszahlung bis Lieferdatum möglich.
Angebot-Gültigkeit: 14 Tage. Danach erlaubt bei: Lieferkettenproblemen, Energiepreissprüngen > 5 %, Materialpreisveränderungen > 5 %, Zinsveränderungen.
Werkverträge > 4 Wochen: Preisanpassung nach aktuellen Marktpreisen zulässig (mit Nachweisen). Änderungen werden vor Fortsetzung abgestimmt.
Optionale Wartungsverträge für installierte Anlagen: Überprüfung, Wartung, Batterietest, Software-Update. Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um 12 Monate (Kündigung 3 Monate vorher schriftlich). Nicht enthalten: Verschleißteile, Batterieersatz, größere Instandsetzungen (separat berechnet).
Termine sind freibleibend, sofern nicht schriftlich als „verbindlich" bezeichnet. Zeitverschiebungen berechtigt durch: Höhere Gewalt (Unwetter, Schneefall), Materialengpässe, Behördliche Auflagen, Fremdleistungen-Verzögerungen. Neuer Termin wird schriftlich vereinbart (ohne Kostenfolge für SEG).
Verschiebung 2–4 Wo vor Termin: Kostenlos mit gegenseitigem Einverständnis. Verschiebung < 2 Wo: 10 % Stornierungsgebühr. < 1 Wo: 20 %. Am Tag selbst: 30 % + Materialkosten.
Bereits bestelltes Material: Auftraggeber trägt volle Materialkosten + Lagergebühr (5 € / Woche).
Unverzüglich bereitstellen: Ungehinderten Zugang · Bestandspläne & Schaltpläne · Hinweise auf Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Daten) · Hinweise auf Bestandsprobleme · Behördliche Genehmigungen · Finanzierungsnachweis.
Verzögerungen durch fehlerhafte Mitwirkung: Kosten trägt Auftraggeber (siehe § 5b).
Verzögerungen durch: Fehlende Genehmigungen · Fehlender Zugang · Unerwartete Bestandsprobleme · Finanzierungsprobleme · Planänderungen.
Kosten für Wartezeit & Neuplanen:
Diese Kosten werden in Schlussrechnung eingefügt.
SEG koordiniert Subunternehmer (Dachdecker, Maurer, etc.) und übernimmt Bauleitung. Haftung SEG für Fremdleistungen: Begrenzt auf nachweisbare Überwachungsfehler. Gewährleistung Fremdarbeiten: Nach Herstellervorgabe oder 12 Monate (je nachdem kürzer). Qualitätsmängel Fremdhandwerk: SEG leitet Reklamation ein, weitere Kosten trägt Auftraggeber.
Geschäftsmodell SEG: SEG ist Generalunternehmer und übernimmt Bauleitung & Koordination. Fachleistungen werden durch spezialisierte Subunternehmer erbracht (Dachdecker, Elektriker, Maurer, KNX-Spezialisten, etc.).
SEG-Leistungen (Koordination & Bauleitung):
Subunternehmer-Leistungen (Fachleistungen):
Wichtig: SEG ist Auftraggeber der Subunternehmer, nicht deren Vorgesetzter. Subunternehmer sind eigenverantwortlich für ihre Fachleistungen.
SEG haftet für:
SEG haftet NICHT für:
Im Streitfall: SEG stellt Kontakt zu Subunternehmer her. Auftraggeber kann Ansprüche direkt beim Subunternehmer geltend machen.
SEG sorgt dafür, dass Subunternehmer folgendes erfüllen:
Nachweis: Auf Anfrage können Zertifikate & Versicherungsnachweise eingesehen werden.
Schwarzarbeit: SEG arbeitet nur mit registrierten, steuerpflichtigen Betrieben zusammen. Schwarzarbeit ist ausgeschlossen.
Wenn Mängel an Subunternehmer-Arbeiten festgestellt werden:
Kostenregelung:
Umfang der Nachbesserung: Beschränkt auf Behebung des konkreten Mangels, nicht auf "alles nochmal machen".
Gewährleistung wird weitergegeben:
Frist für Gewährleistung:
Grenze der Weitergabe: SEG gibt Gewährleistungsansprüche weiter, soweit SEG diese selbst vom Subunternehmer erhält. Falls Subunternehmer Gewährleistung ablehnt, kann SEG diese nicht garantieren.
Bei Projekten mit mehreren Subunternehmern (z.B. PV-Dach-Elektro-Heizung) berechnet SEG Koordinierungshonorar:
Leistungen Koordinierungshonorar:
Berechnung: Koordinierungshonorar wird separat in Rechnung gestellt oder mit in Auftragssumme enthalten (wird vorher kommuniziert).
Nach Fertigstellung formale schriftliche Abnahme mit: Foto-Dokumentation · Testprotokolle (Strom, Sicherheit, Funktion) · Unterschriften beider Parteien mit Datum · Bedienungsanleitungen & Ersatzteile.
Abnahme-Prüfung: 3 Werktage. Mängel klassifiziert in: Kritisch (Sicherheit) → 5 Tage kostenfrei · Normal (Funktion) → Nachbesserungsrecht · Kosmetisch (Optik) → Nach Absprache.
Abnahme gilt als erteilt bei: Unterzeichnung · De-facto Inbetriebnahme · Nichtmeldung von Mängeln nach 3 Werktagen. Nach Abnahme beginnt Gewährleistung!
Abnahmeprotokoll mit Datum, Namen, Unterschriften · Fotoalbum aller Arbeiten · Messprotokoll (Erdung, RCD-Test, Isolationswiderstand bei Elektro) · Inspektionsbericht (String-Test, Wechselrichter bei PV) · Funktionsprüfung (Schalter, Automatik, Batterie).
Auftraggeber bestätigt: Alle wesentlichen Leistungen erbracht und in Ordnung.
Fristen ab Abnahme: Werkleistungen (Handwerk) 24 Monate · Materialien nach Herstellergarantie · PV-Module 25 Jahre Leistungsgarantie (Hersteller) · Batteriespeicher 10 Jahre oder 10.000 Zyklen.
Mängel müssen innerhalb 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Zu späte Meldung kann zu Nachweisproblemen führen.
NICHT Gewährleistung: Verschleißteile (Batterien, Schmelzsicherungen, Kontakte) · Fehler durch Fremdleistungen · Kundeneingriffe nach Abnahme · Bedienungsfehler · Software-Updates · Verschleiß ohne Wartung · PV-Ertragsprognose (±20 % normal) · Stromausfälle durch Netzbetreiber · Wasserschäden durch Dach/Fenster.
Gewährleistung GILT für: Handwerkliche Fehler · Material-Fabrikationsfehler · Funktionsfehler der Gesamtanlage · Normabweichungen (VDE, DIN, EN).
Bei Mängeln SEG-Recht zur Nachbesserung: Maximal 2 Nachbesserungsversuche kostenlos (wenn SEG schuldhaft) · Termin innerhalb 5 Werktagen · Nach 2. fehlgeschlagen: Preisminderung bis 15 % ODER Rücktritt (nur bei unmöglicher Behebung).
Ab 3. Nachbesserung: Auftraggeber trägt Kosten (65 € / h). Ausnahme – Sicherheitsmängel: Unbegrenzte kostenlose Nachbesserung.
Haftung unbeschränkt für: Leben, Körper, Gesundheit · Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit. Haftung begrenzt bei leichter Fahrlässigkeit auf: 100.000 € oder Auftragssumme (je größer). Keine Haftung für: Indirekte Schäden, Folgeschäden, Gewinnausfälle.
Versicherung: SEG hat Haftpflichtversicherung für Elektro-Arbeiten.
SEG haftet für: Sicherheit (30mA-RCD, IP-Schutzarten, VDE, Erdung). SEG haftet NICHT für: Wirtschaftliche Folgen (zerstörte Geräte) · PV-Ertragsprognose (±20 % normal) · Datenverlust (Backup empfohlen) · Bestandteile-Fabrikationsfehler von Fremdhersteller.
Alle gelieferten Waren & Materialien bleiben bis vollständiger Bezahlung Eigentum von SEG. Dies gilt auch bei Einbau. Bei Zahlungsverzug behält sich SEG vor, Arbeiten rückgängig zu machen und Materialien zurückzunehmen (auf Kosten Auftraggeber).
Kündigung durch Auftraggeber:
Ausnahme – Kündigung wegen SEG-Verschulden: Nur Materialkosten erstattet.
Bei Großprojekten (> 50.000 €) kann SEG verlangen: Zahlungsnachweis (Finanzierungszusage) · Baustellenabsicherung (Zaun, Beleuchtung) · Fremdleistungs-Koordinierungshonorar (3–5 %) · Versicherung (Baustellen-Haftpflicht ab 100.000 € empfohlen).
SEG verarbeitet Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO. Weitergabe an Dritte nur soweit erforderlich (Subunternehmer, Energieversorger). Vollständige Datenschutzerklärung: seg-eutin.de/datenschutz.html
Erfüllungsort & Gerichtsstand: Eutin (Lübeck LG). Anwendbares Recht: Deutsches Recht (BGB), unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Salvatorische Klausel: Ungültige Bestimmungen beeinflussen nicht Rest-AGB.
Gesamter Vertrag: AGB + Angebot/Werkvertrag bilden gesamten Vertrag. Mündliche Zusagen ohne schriftliche Bestätigung ungültig.
Fragen zu AGB: info@seg-eutin.de · +49 152 04107866