Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Version 2.0

Stand: Januar 2025 · SEG Stadtparkviertel Entwicklungsgesellschaft mbH, Eutin

⚠️ Diese AGB schützen beide Parteien. Alle Aufträge unterliegen diesen Bedingungen.

1Geltungsbereich & Vertragsparteien

Diese AGB gelten für alle Leistungen der SEG Stadtparkviertel Entwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend „SEG") für Privat- und Geschäftskunden in: Elektroinstallation · Photovoltaik & Speicher · Hausautomation & KNX · Energiemanagement · Wärmepumpen & Klimaanlage · Notstromsysteme · Fenster- & Türeneinbau · Trockenbau & Renovierung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, auch wenn SEG nicht ausdrücklich widerspricht.

2Vertragsschluss & Angebote

Angebote sind freibleibend für 14 Tage. Vertrag kommt zustande durch: (a) Schriftliche Auftragsbestätigung, (b) Unterzeichneter Werkvertrag, oder (c) De-facto Baubeginn.

Nach 14 Tagen: Angebot verfällt. Material-Preisveränderungen > 5 % berechtigen zu Neukalkulationen.

3Leistungsumfang & Bestandteile

Leistungsumfang wird in Angebot/Vertrag definiert und gliedert sich in: Eigenleistungen (von SEG), Fremdleistungen (Subunternehmer), Materiallieferung, und Bauleitung & Koordination.

Nicht enthalten (sofern nicht schriftlich vereinbart): Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Altmaterial-Entsorgung, Betriebsmittel.

4Preise & Zahlungsbedingungen

Privatkunden: Erstanalyse kostenlos & unverbindlich. Gewerbekunden: Betriebsanalyse nach Aufwand (wird 100 % auf Auftrag angerechnet bei schriftlicher Beauftragung innerhalb 6 Monaten).

Standard Zahlungsplan – Werkverträge:

4bArbeitsbeginn & Materialzahlung

Grundregel: Arbeitsbeginn erst nach Materialzahlung

Die praktischen Arbeiten auf der Baustelle werden grundsätzlich NICHT vor vollständiger Zahlung des Materials begonnen. Dies dient dem gegenseitigen Schutz:

WICHTIG: Abweichende Vereinbarungen möglich! Individuelle Zahlungsmodelle (z.B. Anzahlung vor Baubeginn, Ratenzahlung, Finanzierung) sind möglich und werden im Angebot/Werkvertrag schriftlich festgehalten. Diese Bedingungen gelten dann statt der Standardbedingungen.

4cAngebots-Besonderheiten & abweichende Bedingungen

Jedes Angebot kann individuell angepasst werden. Folgende Besonderheiten können je nach Projekt festgelegt sein:

Regel: Was nicht im Angebot/Vertrag schriftlich vereinbart ist, gilt nicht! Mündliche Absprachen ohne schriftliche Bestätigung sind nicht bindend.

Beispiel aus der Praxis:

Angebot: „PV-Anlage 30 kWp – 45.000 € | Zahlungsplan: 50% (22.500 €) vor Baubeginn, 50% nach Fertigstellung"
→ Diese Bedingung ersetzt dann §4 & §4a. Arbeit beginnt erst nach 50%-Zahlung.

Projekte mit längerer Laufzeit:

Zahlungsverzug > 14 Tage: SEG kann Arbeiten einstellen, Wiederaufnahmekosten (150 €) + Verzugszinsen (8 % p.a.) berechnen.

Material-Vorauszahlung: Bei Spezial-Komponenten (PV-Speicher, KNX, Wärmepumpen) Vorauszahlung bis Lieferdatum möglich.

4dMaterialpreisanpassung & Preisschutz

Angebot-Gültigkeit: 14 Tage. Danach erlaubt bei: Lieferkettenproblemen, Energiepreissprüngen > 5 %, Materialpreisveränderungen > 5 %, Zinsveränderungen.

Werkverträge > 4 Wochen: Preisanpassung nach aktuellen Marktpreisen zulässig (mit Nachweisen). Änderungen werden vor Fortsetzung abgestimmt.

4eWartungs- & Serviceverträge

Optionale Wartungsverträge für installierte Anlagen: Überprüfung, Wartung, Batterietest, Software-Update. Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um 12 Monate (Kündigung 3 Monate vorher schriftlich). Nicht enthalten: Verschleißteile, Batterieersatz, größere Instandsetzungen (separat berechnet).

5Termine & Vereinbarungen

Termine sind freibleibend, sofern nicht schriftlich als „verbindlich" bezeichnet. Zeitverschiebungen berechtigt durch: Höhere Gewalt (Unwetter, Schneefall), Materialengpässe, Behördliche Auflagen, Fremdleistungen-Verzögerungen. Neuer Termin wird schriftlich vereinbart (ohne Kostenfolge für SEG).

5aTerminverschiebungen durch Auftraggeber

Verschiebung 2–4 Wo vor Termin: Kostenlos mit gegenseitigem Einverständnis. Verschiebung < 2 Wo: 10 % Stornierungsgebühr. < 1 Wo: 20 %. Am Tag selbst: 30 % + Materialkosten.

Bereits bestelltes Material: Auftraggeber trägt volle Materialkosten + Lagergebühr (5 € / Woche).

6Mitwirkungspflichten Auftraggeber

Unverzüglich bereitstellen: Ungehinderten Zugang · Bestandspläne & Schaltpläne · Hinweise auf Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Daten) · Hinweise auf Bestandsprobleme · Behördliche Genehmigungen · Finanzierungsnachweis.

Verzögerungen durch fehlerhafte Mitwirkung: Kosten trägt Auftraggeber (siehe § 5b).

5bKundenbedingte Verzögerungen & Zusatzkosten

Verzögerungen durch: Fehlende Genehmigungen · Fehlender Zugang · Unerwartete Bestandsprobleme · Finanzierungsprobleme · Planänderungen.

Kosten für Wartezeit & Neuplanen:

Diese Kosten werden in Schlussrechnung eingefügt.

6aFremdleistungen & beteiligte Handwerker

SEG koordiniert Subunternehmer (Dachdecker, Maurer, etc.) und übernimmt Bauleitung. Haftung SEG für Fremdleistungen: Begrenzt auf nachweisbare Überwachungsfehler. Gewährleistung Fremdarbeiten: Nach Herstellervorgabe oder 12 Monate (je nachdem kürzer). Qualitätsmängel Fremdhandwerk: SEG leitet Reklamation ein, weitere Kosten trägt Auftraggeber.

6bBauleitung, Koordination & Subunternehmer-Modell

Geschäftsmodell SEG: SEG ist Generalunternehmer und übernimmt Bauleitung & Koordination. Fachleistungen werden durch spezialisierte Subunternehmer erbracht (Dachdecker, Elektriker, Maurer, KNX-Spezialisten, etc.).

SEG-Leistungen (Koordination & Bauleitung):

Subunternehmer-Leistungen (Fachleistungen):

Wichtig: SEG ist Auftraggeber der Subunternehmer, nicht deren Vorgesetzter. Subunternehmer sind eigenverantwortlich für ihre Fachleistungen.

6cHaftung & Verantwortung bei Subunternehmer-Einsatz

SEG haftet für:

SEG haftet NICHT für:

Im Streitfall: SEG stellt Kontakt zu Subunternehmer her. Auftraggeber kann Ansprüche direkt beim Subunternehmer geltend machen.

6dSubunternehmer-Versicherungen & Qualifikation

SEG sorgt dafür, dass Subunternehmer folgendes erfüllen:

Nachweis: Auf Anfrage können Zertifikate & Versicherungsnachweise eingesehen werden.

Schwarzarbeit: SEG arbeitet nur mit registrierten, steuerpflichtigen Betrieben zusammen. Schwarzarbeit ist ausgeschlossen.

6eMängel bei Subunternehmer-Arbeiten

Wenn Mängel an Subunternehmer-Arbeiten festgestellt werden:

Kostenregelung:

Umfang der Nachbesserung: Beschränkt auf Behebung des konkreten Mangels, nicht auf "alles nochmal machen".

6fGewährleistung bei Subunternehmer-Einsatz

Gewährleistung wird weitergegeben:

Frist für Gewährleistung:

Grenze der Weitergabe: SEG gibt Gewährleistungsansprüche weiter, soweit SEG diese selbst vom Subunternehmer erhält. Falls Subunternehmer Gewährleistung ablehnt, kann SEG diese nicht garantieren.

6gKoordinierungshonorar bei Multi-Gewerk-Projekten

Bei Projekten mit mehreren Subunternehmern (z.B. PV-Dach-Elektro-Heizung) berechnet SEG Koordinierungshonorar:

Leistungen Koordinierungshonorar:

Berechnung: Koordinierungshonorar wird separat in Rechnung gestellt oder mit in Auftragssumme enthalten (wird vorher kommuniziert).

7Abnahme & formale Fertigstellung

Nach Fertigstellung formale schriftliche Abnahme mit: Foto-Dokumentation · Testprotokolle (Strom, Sicherheit, Funktion) · Unterschriften beider Parteien mit Datum · Bedienungsanleitungen & Ersatzteile.

Abnahme-Prüfung: 3 Werktage. Mängel klassifiziert in: Kritisch (Sicherheit) → 5 Tage kostenfrei · Normal (Funktion) → Nachbesserungsrecht · Kosmetisch (Optik) → Nach Absprache.

Abnahme gilt als erteilt bei: Unterzeichnung · De-facto Inbetriebnahme · Nichtmeldung von Mängeln nach 3 Werktagen. Nach Abnahme beginnt Gewährleistung!

7aFormale Abnahmedokumentation

Abnahmeprotokoll mit Datum, Namen, Unterschriften · Fotoalbum aller Arbeiten · Messprotokoll (Erdung, RCD-Test, Isolationswiderstand bei Elektro) · Inspektionsbericht (String-Test, Wechselrichter bei PV) · Funktionsprüfung (Schalter, Automatik, Batterie).

Auftraggeber bestätigt: Alle wesentlichen Leistungen erbracht und in Ordnung.

8Gewährleistung & Mängelrüge

Fristen ab Abnahme: Werkleistungen (Handwerk) 24 Monate · Materialien nach Herstellergarantie · PV-Module 25 Jahre Leistungsgarantie (Hersteller) · Batteriespeicher 10 Jahre oder 10.000 Zyklen.

Mängel müssen innerhalb 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Zu späte Meldung kann zu Nachweisproblemen führen.

8aGewährleistungsausschlüsse (WICHTIG!)

NICHT Gewährleistung: Verschleißteile (Batterien, Schmelzsicherungen, Kontakte) · Fehler durch Fremdleistungen · Kundeneingriffe nach Abnahme · Bedienungsfehler · Software-Updates · Verschleiß ohne Wartung · PV-Ertragsprognose (±20 % normal) · Stromausfälle durch Netzbetreiber · Wasserschäden durch Dach/Fenster.

Gewährleistung GILT für: Handwerkliche Fehler · Material-Fabrikationsfehler · Funktionsfehler der Gesamtanlage · Normabweichungen (VDE, DIN, EN).

8bNachbesserung & Grenzen

Bei Mängeln SEG-Recht zur Nachbesserung: Maximal 2 Nachbesserungsversuche kostenlos (wenn SEG schuldhaft) · Termin innerhalb 5 Werktagen · Nach 2. fehlgeschlagen: Preisminderung bis 15 % ODER Rücktritt (nur bei unmöglicher Behebung).

Ab 3. Nachbesserung: Auftraggeber trägt Kosten (65 € / h). Ausnahme – Sicherheitsmängel: Unbegrenzte kostenlose Nachbesserung.

9Haftung & Versicherung

Haftung unbeschränkt für: Leben, Körper, Gesundheit · Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit. Haftung begrenzt bei leichter Fahrlässigkeit auf: 100.000 € oder Auftragssumme (je größer). Keine Haftung für: Indirekte Schäden, Folgeschäden, Gewinnausfälle.

Versicherung: SEG hat Haftpflichtversicherung für Elektro-Arbeiten.

9aHaftungsbegrenzung – Elektro & Photovoltaik

SEG haftet für: Sicherheit (30mA-RCD, IP-Schutzarten, VDE, Erdung). SEG haftet NICHT für: Wirtschaftliche Folgen (zerstörte Geräte) · PV-Ertragsprognose (±20 % normal) · Datenverlust (Backup empfohlen) · Bestandteile-Fabrikationsfehler von Fremdhersteller.

10Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren & Materialien bleiben bis vollständiger Bezahlung Eigentum von SEG. Dies gilt auch bei Einbau. Bei Zahlungsverzug behält sich SEG vor, Arbeiten rückgängig zu machen und Materialien zurückzunehmen (auf Kosten Auftraggeber).

11Kündigung & Schadensersatz

Kündigung durch Auftraggeber:

Ausnahme – Kündigung wegen SEG-Verschulden: Nur Materialkosten erstattet.

11aSicherheitsleistung & Absicherung

Bei Großprojekten (> 50.000 €) kann SEG verlangen: Zahlungsnachweis (Finanzierungszusage) · Baustellenabsicherung (Zaun, Beleuchtung) · Fremdleistungs-Koordinierungshonorar (3–5 %) · Versicherung (Baustellen-Haftpflicht ab 100.000 € empfohlen).

12Datenschutz & Datensicherheit

SEG verarbeitet Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO. Weitergabe an Dritte nur soweit erforderlich (Subunternehmer, Energieversorger). Vollständige Datenschutzerklärung: seg-eutin.de/datenschutz.html

13Schlussbestimmungen

Erfüllungsort & Gerichtsstand: Eutin (Lübeck LG). Anwendbares Recht: Deutsches Recht (BGB), unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Salvatorische Klausel: Ungültige Bestimmungen beeinflussen nicht Rest-AGB.

Gesamter Vertrag: AGB + Angebot/Werkvertrag bilden gesamten Vertrag. Mündliche Zusagen ohne schriftliche Bestätigung ungültig.

Fragen zu AGB: info@seg-eutin.de · +49 152 04107866